AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Allgemeine Vertragsbedingungen der Vulcano Schinkenmanufaktur GmbH & Co KG
gültig ab 01. Juli 2021
- Allgemeines
(1.A) Diese allgemeinen Vertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu denen die Vulcano Schinkenmanufaktur GmbH & Co KG, im Folgenden kurz Vulcano Schinkenwelt, Ausflugsziel oder Betreiber bezeichnet, mit ihren Gästen üblicherweise Reservierungsverträge abschließt.
(1.B) Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Vertragspartner
(2.A) Als Vertragspartner des Ausflugsziels gilt, im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere Personen (mit) bestellt hat.
(2.B) Die Leistung in Anspruch nehmende Personen sind Personen i.S.d. Vertragsbedingungen.
- Vertragsabschluss, Anzahlung
(3.A) Der Vertrag kommt i.d.R. durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Bestellers durch den Betreiber der Vulcano Schinkenmanufaktur zustande.
(3.B) Sofern dies Verlangt wird, hat der Besteller bis zu dem in der Reservierungsbestätigung angeführten Zeitpunkt eine Anzahlung in der angegebenen Höhe zu leisten. Bei Nichtleistung der Anzahlung ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Vulcano Schinkenmanufaktur kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgelts verlangen.
- Beginn und Ende der gebuchten Leistung
(4.A) Der Gast hat das Recht die zugesagte Leistung ab der gebuchten Zeit des vereinbarten Tages zu erhalten.
(4.B) Erscheint der Gast nicht bis 5 Minuten nach dem gebuchten Termin des vereinbarten Tages, ist die Vulcano Schinkenmanufaktur berechtigt, die gebuchte Leistung anderweitig zu vergeben, außer es wurde ausdrücklich mit einer/einem Mitarbeiter*in anders vereinbart.
- Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)
(5.A.) Bestimmungen für Individualbuchungen gemäß Punkt 5.E:
(5.A.1) Bis 12 Uhr am Vortrag des vereinbarten Termins (sofern dies ein Werktag ist) kann der Vertrag vom Gast ohne Entrichtung einer Stornogebühr aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss spätestens um 12 Uhr des Vortages des vereinbarten Ankunftstermins des Gastes beim Ausflugsziel schriftlich eingelangt sein.
(5.A.2.) Ab 12 Uhr des Vortages vor dem vereinbarten Ankunftstermin des Gastes ist im Falle einer Stornierung 100 % des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen.
(5.B.) Bestimmungen für Gruppenbuchungen gemäß Punkt 5.E:
(5.B.1.) Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag vom Gast ohne Entrichtung einer Stornogebühr aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes der Vulcano Schinkenmanufaktur schriftlich eingelangt sein.
(5.B.2.) Innerhalb von 2 Monaten bis 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 15 % des vereinbarten Gesamtpreises vom Gast aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes bei der Vulcano Schinkenmanufaktur schriftlich eingelangt sein.
(5.B.3.) Innerhalb von 1 Monat bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag vom Gast aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 33 % des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Ausflugsziel schriftlich eingelangt sein.
(5.B.4.) Innerhalb von 2 Wochen bis 1 Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag vom Gast aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Ausflugsziel schriftlich eingelangt sein.
(5.B.5.) Innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Ankunftstermin des Gastes bis zum Vortag (12 Uhr) des Ankunftstages kann der Vertrag vom Gast aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 90 % des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss spätestens am Vortag (12 Uhr) des Ankunftstages des Gastes beim Ausflugsziel schriftlich eingelangt sein.
(5.B.6.) Ab einem Tag vor dem vereinbarten Ankunftstermin des Gastes kann der Vertrag vom Gast aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen.
Die Stornoerklärung beim Ausflugsziel schriftlich eingelangt sein, bei einem unangemeldeten Nicht-Erscheinen wird eine Service-Gebühr von 60 € Brutto verrechnet.
(5.C.) Bestimmungen für Gruppenbuchungen gemäß Punkt 5.E – Reduzierungen der Personenanzahl:
(5.C.1.) Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag vom Gast ohne Entrichtung einer Stornogebühr in der Personenanzahl, oder dem Leistungsumfang reduziert werden.
Die Änderung muss bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes der Vulcano Schinkenmanufaktur schriftlich eingelangt sein.
(5.C.2.) Innerhalb von 2 Monaten bis 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 15 % des reduzierten Wertes vom Gast in der Personenanzahl, oder dem Leistungsumfang reduziert werden.
Die Änderung muss bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes bei der Vulcano Schinkenmanufaktur schriftlich eingelangt sein.
(5.C.3.) Innerhalb von 1 Monat bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 33 % des reduzierten Wertes vom Gast in der Personenanzahl, oder dem Leistungsumfang reduziert werden.
Die Änderung muss spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Ausflugsziel schriftlich eingelangt sein.
(5.C.4.) Innerhalb von 2 Wochen bis 1 Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 50 % des reduzierten Wertes vom Gast in der Personenanzahl, oder dem Leistungsumfang reduziert werden.
Die Änderung muss spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Ausflugsziel schriftlich eingelangt sein.
(5.C.5.) Innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Ankunftstermin des Gastes bis zum Vortag (12 Uhr) des Ankunftstages kann der Vertrag vom Gast unter Entrichtung einer Stornogebühr von 90 % des reduzierten Wertes in der Personenanzahl, oder dem Leistungsumfang reduziert werden.
Die Änderung muss spätestens am Vortag (12 Uhr) des Ankunftstages des Gastes beim Ausflugsziel schriftlich eingelangt sein.
(5.C.6.) Wird am Ankunftstag der Vertrag um mehr als 10% des ursprünglichen Leistungsumfangs reduziert, so wird für diese Unterschreitung eine Stornogebühr von 100 % verrechnet.
(5.D.) Ein Rücktritt des Ausflugsziels vom Vertrag bedarf eines sachlichen Grundes und muss in schriftlicher Form erfolgen. Schadensersatzansprüche können keine geltend gemacht werden.
(5.E.) Als Gruppenbuchung gelten Buchungen für mindestens 20 Personen, die in einem Reservierungsvorgang auf Gesamtrechnung (= 1 Reservierungsbestätigung und 1 Rechnung für die gesamte Gruppe) abgeschlossen wird. Alle anderen Buchungen gelten als Individualbuchungen.
- Seminarraummiete, Veranstaltungen und Rücktritt (Stornierung)
Für die Vermietung von Seminarräumen der Vulcano Schinkenmanufaktur, sowie für die Veranstaltung von Events und Feierlichkeiten gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gruppen (Punkt 5 B bis E).
- Rechte des Gastes
(7.A) Durch den Abschluss des Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der zugesagten Räume/Leistungen und Einrichtungen der Vulcano Schinkenmanufaktur, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.
- Pflichten des Gastes
(8.A) Bei Beendigung des Leistungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt (abzüglich der eventuell geleisteten Anzahlung) zu bezahlen.
Die Vulcano Schinkenmanufaktur ist nicht verpflichtet bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers usw. anzunehmen, es sei denn, es wird während des Buchungsvorganges ausdrücklich zugesagt, dass bestimmte bargeldlose Zahlungsmittel akzeptiert werden.
(8.B) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung der Vulcano Schinkenmanufaktur einzuholen.
(8.C) Der Gast haftet für jeden Schaden und Nachteil, den die Vulcano Schinkenmanufaktur, oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleiden, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt die Vulcano Schinkenmanufaktur in Anspruch zu nehmen.
(8.D) Die Hausordnung des Ausflugszieles ist einzuhalten.
- Rechte der Vulcano Schinkenmanufaktur
(9.A) Verweigert der Gast/Besteller die Zahlung des bedungenen Entgeltes, oder ist er damit im Rückstand, so steht den Vulcano Schinkenmanufaktur das Recht zu, zur Sicherung ihrer Forderung aus der vereinbarten Leistung, sowie ihrer Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzuhalten.
(9.B) Die Vulcano Schinkenmanufaktur haben zur Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen.
- Pflichten der Vulcano Schinkenmanufaktur
(10.A) Die Vulcano Schinkenmanufaktursind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
(10.B) Sonderleistungen werden von den Vulcano Schinkenmanufaktur gesondert ausgezeichnet.
(10.C) Die ausgezeichneten Preise sind alle Inklusivpreise, sofern nicht anders vereinbart.
- Haftung der Vulcano Schinkenmanufaktur
(11.A) Die Vulcano Schinkenmanufaktur haften nur für die Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und die Vulcano Schinkenmanufaktur, oder deren Mitarbeitern ein Verschulden trifft.
Hinsichtlich Sachschäden wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, gegenüber Vertragspartnern die nicht als Verbraucher iSd § 1 KSchG anzusehen sind, auch für grob fahrlässig verursachte Schäden, ausgeschlossen.
(11.B) Haftung für eingebrachte Gegenstände:
Für die von den Gästen eingebrachten Sachen haften die Vulcano Schinkenmanufaktur nur, wenn der Schaden durch sie, oder ihre Dienstnehmer verschuldet worden ist, es sei denn, dass sich diese Personen den Eintritt mit Gewalt erzwingen.
(11.C) Für Wertgegenstände, die entgegen der Anweisung der Vulcano Schinkenmanufaktur nicht an dem Ort, der für die Deponierung bestimmt ist, aufbewahrt werden, wird jede Haftung ausgeschlossen.
(11.D) Im Falle höherer Gewalt ist eine Haftung der Vulcano Schinkenmanufaktur ausgeschlossen.
(11.E) Für Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere haften die Vulcano Schinkenmanufaktur nicht.
- Tierhaltung
(12.A) Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
Ausgenommen ist die Mitnahme von Hunden bei vorheriger, schriftlicher Anmeldung bei der Vulcano Schinkenmanufaktur. In jedem Fall ist der Gast verpflichtet, sein Tier so zu verwahren und zu beaufsichtigen, dass anderen Personen kein Schaden zugefügt werden kann. Wenn, dann ist die Mitnahme von Hunden aus hygienischen Gründen nur im Außenbereich erlaubt.
(12.B) Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Zustimmung zu Kreditkartenabbuchungen bei Buchung mittels Kreditkarte
(13.A) Bei Buchung mittels Kreditkarte erteilt der Karteninhaber seine ausdrückliche Zustimmung, dass das Entgelt für die gebuchte Leistung bei Nichterscheinen des Gastes ohne rechtzeitige Stornierung, bzw. im Falle der rechtzeitigen Stornierung eine allfällige Stornierungsgebühr von der Kreditkarte abgebucht werden kann.
(13.B) Der Karteninhaber erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass für den Fall, dass nach Abreise des Gastes Forderungen gegen ihn festgestellt werden, die in dem aufgrund der Rechnung erstellten Belastungsbelegs noch nicht berücksichtigt waren, die Vulcano Schinkenmanufaktur diese Forderungen durch Nachbelastungs-Beleg innerhalb von 30 Tagen nach Abreise des Gastes direkt von der Kreditkarte abbuchen lassen kann.
(13.C) Rückbuchungen erfolgen ausschließlich auf das im Rahmen der Buchung belastete Kreditkartenkonto, ausgenommen es wird vom Betreiber anders kommuniziert.
(13.D) Erfolgt die Fixierung einer Buchung durch Bekanntgabe einer Kreditkartennummer, stellt Vulcano eine Autorisierungsanfrage an den Kreditkartenherausgeber und wird ein Betrag in der Höhe des Entgelts für die Vertragserfüllung reserviert.
Der Karteninhaber erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
- Gerichtsstandvereinbarung und anwendbares Recht
(14.A) Für alle Streitigkeiten aus einem zwischen den Vulcano Schinkenmanufaktur und dem Gast und/oder dem Besteller abgeschlossenen Vertrag gilt die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Feldbach als vereinbart, im Verhältnis zu Verbrauchern i.S.d. KSchG i.d.g.F. jedoch nur, wenn der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers in Graz liegt.
(14.B) Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Datenschutzhinweise
Die Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 ff DSGVO sind unter www.vulcano.at/datenschutz abrufbar.